Der Beschwerdeführer räumte anlässlich der Festnahmeeröffnung vom 18. Januar 2024 ein, dass sich seine Schusswaffe bei seiner Mutter befinde und er sich am letzten Wochenende danach erkundigt habe (Beilage 4 zum Haftantrag der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten, Frage 34). Dass er nur deswegen gefragt hat, weil er sich wegen einer allfälligen Haftung Sorgen macht (Frage 33), erscheint vor dem Hintergrund der eingestandenen Drohung, die Scheiben der Gärtnerei einschiessen zu wollen, als unglaubhaft.