__ und E._____ tätlich geworden zu sein, sie durch die Eingangstüre gezogen zu haben, bis diese gestürzt seien und E._____ das Mobiltelefon aus der Hand geschlagen zu haben, als diese versucht habe, die Polizei zu verständigen (Beschwerde, S. 2 und 5 ff.). Zu einem Polizeieinsatz soll es zudem auch an Weihnachten gekommen sein, als der Beschwerdeführer seine Mutter besucht hat (Einvernahme von D._____ vom 12. Februar 2024, Frage 55). Diese Vorkommnisse deuten auf ein hohes Aggressionspotential hin. Der Beschwerdeführer erscheint regelrecht unkontrolliert und belässt es nicht bei Worten, sondern lässt - 14 -