Die Aussagen von E._____ und F._____ sind von Angst geprägt. Ihre Schilderungen der Geschehnisse vom 18. Januar 2024 erscheinen denn auch furchteinflössend. Das Verhalten des Beschwerdeführers – Herumschreien, Festhalten, zu Boden werfen, die Aussage, er mache alle fertig – weisen auf eine ausserordentlich bedrohliche Situation hin. Für F._____ und E._____ war das Erlebte derart aufwühlend (vgl. Frage 83 zur Einvernahme von F._____ bzw. Frage 53 zur Einvernahme von E._____), dass sie gar in Erwägung ziehen, nicht mehr zur Arbeit zu gehen (Frage 81 bzw. 51 der jeweiligen Einvernahme), obwohl sie schon über zwanzig Jahre in der Gärtnerei arbeiten.