Stellung, indem er die entsprechenden Protokolle mit handschriftlichen Bemerkungen versah. Er gab an, dass er seit einem positiven Coronatest vor zwei Monaten aggressiv sei, herumschreie und alle beleidige (Beilage 2 zur Eingabe des Beschwerdeführers vom 31. Januar 2024, S. 6, vgl. auch das Protokoll der Haftverhandlung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau, vom 20. Januar 2024, S. 6). 5.2.1.2. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten verwies auf die Darlegungen der Vorinstanz in der angefochtenen Verfügung sowie auf ihre eigenen Ausführungen im Haftantrag vom 19. Januar 2024.