In der Eingabe vom 30. Januar 2024 machte der Beschwerdeführer geltend, in seinem Gartenhaus hingen zwei alte Karabiner. Er wisse nicht, ob es für diese noch Munition gebe. Und sowieso würde man ja "heutzutage sicher nicht mit so etwas (alte Waffe) etwas machen". In seiner Wohnung seien keine Waffen gefunden worden. Er habe nichts zu verlieren. Er habe seine Arbeitsstelle in der Gärtnerei seines Grossvaters nach 28 Jahren und seine Wohnung in seinem Elternhaus nach 50 Jahren verloren. Sein pflegebedürftiger Sohn sei im Jahr 2018 nach langer Krankheit verstorben. Überdies habe er seine geliebte Ehefrau verloren. Ihm bleibe einzig seine Tochter (ebenda, S. 3 f., S. 8).