Der Beschwerdeführer habe in nur einer Woche für drei Polizeieinsätze gesorgt. Das deute darauf hin, dass sich die psychische Instabilität auch effektiv in Handlungen manifestiere, es nicht mehr nur bei Konflikten und Wutausbrüchen bleibe. Es sei ein "steigerndes Verhalten" erkennbar. Auch wenn er sich erst nach Waffen erkundigt haben soll und noch keine konkreten Anstalten zu deren Besorgung getroffen zu haben scheine, bestehe die ernsthafte Gefahr, dass er die Todesdrohungen umsetze (ebenda, S. 9 ff.). - 11 -