5. 5.1. Die Vorinstanz hielt in der angefochtenen Verfügung im Zusammenhang mit der Ausführungsgefahr fest, dass die persönlichen Verhältnisse des Beschwerdeführers aktuell schlecht seien. In den letzten fünf Jahren habe er Schicksalsschläge erlitten. Er leide unter dem Tod seines damals zehnjährigen Sohnes im Jahr 2018, habe den finanziellen Ruin des Gärtnereibetriebs gefürchtet und eine Scheidung verarbeiten müssen. Erst jüngst habe er sich von seiner Freundin getrennt. Er arbeite seit 30 Jahren im Familienbetrieb und bezeichne sich als "Hündli" an der Leine seines ihn bevormundenden Vaters.