Der Beschwerdeführer führte anlässlich der vorinstanzlichen Haftverhandlung vom 20. Januar 2024 aus, als sein Vater ihm vor zwei Wochen mit der KESB gedroht habe, habe er auf das Formular "wehe dir" geschrieben. Er werde dieses Jahr 50 Jahre alt und werde seit 30 Jahren von seinem Vater bevormundet. Er räumte ein, gegenüber der Lebenspartnerin seines Vaters gesagt zu haben, wenn er [Vater] das Geschäft zumache, schiesse er alle Scheiben raus. Er bestritt, gesagt zu haben, dass er alle erschiessen werde. Die Frage, ob er gegenüber E._____ geäussert habe, er würde alle fix und fertig machen, beantwortete er damit, er habe dies mehrmals gesagt.