E._____, welche den Beschwerdeführer als im Grundsatz guten Menschen beschrieb, führte anlässlich ihrer Einvernahme durch die Kantonspolizei Aargau von 18. Januar 2024 aus, dass sich seine Aggressivität, welche seit drei bis vier Monaten andauere, gesteigert habe. Er schreie und werfe Sachen umher und sage jedes Mal, wenn er wütend werde, dass er sie alle fix und fertig mache. Beim aktuellen Vorfall habe er ihr gesagt, er werde sie fix und fertig machen, wenn sie die Polizei hole (Fragen 24, 31, 32, 35, 52, 58 der Einvernahme von E._____ vom 18. Januar 2024).