zu Leide tue. Er werde nicht schnell handgreiflich (Frage 68). Er [Vater] sei sicher nicht an einer Strafverfolgung interessiert (Frage 69). Auf Nachfrage der Verteidigerin des Beschwerdeführers führte der Vater aus, dass ihm sein Sohn nie mit dem Tod gedroht habe. Das Personal mache ihm einfach Angst, dass ihm sein Sohn etwas antun könnte. Zu ihm direkt habe er eher so Sachen wegen Sachbeschädigung gesagt, dass er die Gärtnerei anzünden würde oder so. Es sei mehr eine Vorstellung von ihnen gewesen, dass er Drittpersonen etwas antun könnte, wenn er so "übersteuere" (Fragen 73 f.).