Anlässlich seiner Einvernahme vom 12. Februar 2024 führte der Vater des Beschwerdeführers aus, dass sein Sohn aus seiner Sicht psychisch krank sei (Frage 26). Den Respekt gegenüber den Mitarbeitern habe der Sohn verloren, weil er sie "giftig" angesprochen habe. Es sei zu immer mehr Frust gekommen, sie hätten es nicht mehr akzeptiert. Der Sohn sei dann jeweils böse geworden und habe dies mit Gewalt (verbal oder einen Ordner auf den Tisch schlagen) durchsetzen wollen (Fragen 28 ff.). Es habe auch schon früher Meinungsverschiedenheiten gegeben, aber jetzt sei er in einen psychischen Zustand gerutscht, aus welchem er sich nicht mehr befreien könne (Frage 32).