4.2. 4.2.1. 4.2.1.1. Der Beschwerdeführer brachte beschwerdeweise dagegen vor, er habe am 17. Januar 2024 nicht mit seinem Vater gesprochen, sondern nur mit dessen Lebenspartnerin, und zwar um 11.00 Uhr. Diese sei Kroatin und verstehe nicht richtig Deutsch. Ferner habe er gesagt, er werde alle Scheiben -7- einschiessen, wenn sein Vater die Gärtnerei schliesse. Dieser habe die angebliche Todesdrohung nie selbst vernommen, sondern lediglich von seiner Partnerin gehört. Auch den Mitarbeiterinnen gegenüber habe er nie geäussert, sie töten zu wollen. Mit "Aufräumen" meine er, den Mitarbeitern seinen Standpunkt zu erklären (ebenda, S. 2 f.).