Der Beschwerdeführer habe die Todesdrohungen bestritten und ausgeführt, am 17. Januar 2024 gegenüber der aus Kroatien stammenden Lebenspartnerin seines Vaters nur gesagt zu haben, er schiesse alle Scheiben des Gärtnereibetriebes ein, wenn sein Vater das Geschäft schliesse (ebenda, S. 9). Die Mitarbeiterinnen wirkten glaubwürdig und hätten übereinstimmend ausgesagt. Es sei nicht erkennbar, dass sie dem Beschwerdeführer schaden wollten. Damit sei davon auszugehen, dass der Beschwerdeführer die Todesdrohungen ausgesprochen habe (ebenda, S. 9).