Damit ist nicht auszuschliessen, dass der Eintritt des Erfolgs möglicherweise auf das pflichtwidrige Verhalten des Beschuldigten bzw. Mitbeschuldigten E._____ zurückzuführen (vgl. zum hohen Grad an Wahrscheinlichkeit E. 4 oben) bzw. die Voraussetzung der Vermeidbarkeit – anders als in der Einstellungsverfügung, S. 6, dargestellt – gegeben ist. Gewisse Zweifel an der Einschätzung im amtlichen Gutachten werden auch durch die Einschätzungen des Privatgutachters Prof. Dr. med. F._____ hervorgerufen. Zwar hat Prof. Dr. med. F._____ offensichtlich im Jahr […] auf seine Ehrenmitgliedschaft verzichtet bzw. trat er aus der P.__