Das temporäre Clipping sei als Vorbeugung gegen eine Blutung infolge einer intraoperativen Aneurysmaruptur anerkannt. Es obliege dem Chirurgen zu entscheiden, ob er sich in einer gegebenen Situation unter Applikation eines temporären Clips sicher fühle (act. 89.47; Ergänzung zur Frage "Anders gefragt: Handelt es sich unter Berücksichtigung des medizinischen Kenntnisstands im Zeitpunkt der Operation um einen Kunstfehler, - 13 -