verringern. Die Gutachter stimmten mit der Bewertung von Prof. Dr. med. F._____ überein. Es liege jedoch im Ermessen des Chirurgen, ob er dies für nötig erachte. Eventuell könne das Platzieren eines solchen Clips die Ischämiezeit in der verschlossenen Arterie verlängern, oder auch den Zugang zum Aneurysma erschweren (act. 89.24; Frage 17). Ein vorübergehender Clip sei nicht zwingend erforderlich, bevor ein rupturiertes oder nicht rupturiertes Aneurysma geclippt werde. In der Literatur gebe es keine evidenzbasierten Angaben dazu, ob ein Clip zwingend erforderlich sei oder nicht. Es bleibe eine Ermessensfrage (act. 89.24; Frage 18).