In der Literatur gebe es keine Angaben dazu, ob ein Clip zwingend erforderlich sei oder nicht. Es sei darauf hingewiesen, dass das temporäre Clipping der zuführenden Arteria auch Risiken berge, die gegen das Risiko einer intraoperativen Blutung bei einer Aneurysmaruptur abzuwägen seien (act. 89.21; Frage 7). Der Eingriff sei bis zur Entdeckung, dass ein Teil des perfundierten Aneurysmas übriggeblieben sei, lege artis verlaufen. Ein temporärer Clip sei auf der ersten A1 angebracht worden, und das Aneurysma habe geclippt werden können. Nach der Platzierung des Clips im zweiten Teil des Eingriffs hätte "ein temporärer Clip wie folgt eingesetzt werden können sein. Es hätte wahrschein-