Operationsbericht vom 23. Dezember 2015, act. 53 f.). 5.3.4. In der Beschwerde wird die intraoperative Nichtvornahme eines temporären Clippings vor der Umplatzierung des Clips als Sorgfaltspflichtverletzung bezeichnet. Im Operationsbericht wird hinsichtlich des ersten Operationsteils (Ausschalten des Aneurysmas bis zur Entdeckung der Restperfusion) sowie des dritten Operationsteils (nach der intraoperativen Ruptur des Aneurysmas) ein temporäres Clipping erwähnt, nicht jedoch in Bezug auf den zweiten Operationsteil (nach der Entdeckung der Restperfusion des Aneurysmas bzw. vor der intraoperativen Ruptur des Aneurysmas; act. 34).