5.3. 5.3.1. Die Beantwortung dieser Frage setzt ärztliches Fachwissen voraus, über welches die Strafbehörden nicht verfügen. Die Frage, ob Regeln der ärztlichen Kunst existieren, in welchem Zustand sich der Patient befand und wie der medizinische Eingriff ablief, sind Tatsachenfragen. Ob ein Arzt die Sorgfaltspflicht verletzte, ist hingegen eine Rechtsfrage (BGE 148 IV 39 E. 2.3.4; BGE 133 III 121 E. 3.1). 5.3.2. Es liegen folgende Gutachten und ärztliche Einschätzungen vor: