5. 5.1. Gestützt auf die Aktenlage ist für das vorliegende Beschwerdeverfahren davon auszugehen, dass der Beschwerdeführer am 22. Dezember 2015 neurochirurgisch operiert wurde und es dabei in der zweiten Operationsphase (nach der Restperfusion des Aneurysmas bzw. dem Umsetzen des Standardclips ohne vorgängiges temporäres Clipping) zu einer massiven Blutung aus dem Aneurysma zwischen den beiden Clips, einem schweren Hirnödem und einer Asystolie kam.