Wer als Assistenzarzt oder Oberärztin im Spital arbeitet, muss sich sowohl fachlich wie organisatorisch den Vorgesetzten unterordnen. Der leitende Arzt und die Chefärztin arbeiten fachlich weisungsungebunden, müssen sich organisatorisch hingegen dem Unternehmen unterordnen. Im Strafrecht muss jeder [Arzt] für seine eigenen Fehler einstehen (Leitfaden SAMW/FMH, Kapitel 9.1, S. 177 f.).