2. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau stellte die Strafuntersuchung gegen den Beschuldigten sowie den Mitbeschuldigten E._____ je mit Verfügung vom 21. August 2024 ein, was von der Oberstaatsanwaltschaft am 29. August 2024 genehmigt wurde. 3. 3.1. Gegen die ihm am 6. September 2024 zugestellte Einstellungsverfügung erhob A._____ mit Eingabe vom 16. September 2024 Beschwerde. Er stellte folgende Anträge: -4-