1.3. Am 14. Dezember 2021 teilte A._____, vertreten durch seine damalige Beiständin, der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau mit, dass er sich in beiden Verfahren als Privatkläger (Straf- und Zivilkläger) beteilige. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau bat am 17. Dezember 2021 um Nachreichung der ergänzenden Vollmacht in strafrechtlicher Sache. Mit Entscheid vom 27. Januar 2022 stimmte die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde der Prozessführung (Konstituierung und Beteiligung als Zivil- und Strafkläger im Strafverfahren gegen den Beschuldigten und Mitbeschuldigten E._____ gemäss Strafanzeige von D._____ vom 8. November 2021) gemäss Art. 416 Abs. 1 Ziff.