an einer Stelle – übereinstimmend mit Prof. Dr. med. F._____ (act. 152) – aus, dass ein temporärer Clip auf die A1 links mit der Umsetzung des Clips über dem Aneurysma sicherlich das Risiko einer intraoperativen Ruptur und damit eines massiven Hirnödems sowie eines iatrogenen Verschlusses von A2 rechts verringert hätte (act. 89.27, Antwort auf Frage 29). Damit ist nicht auszuschliessen, dass der Eintritt des Erfolgs möglicherweise auf das pflichtwidrige Verhalten des Beschuldigten zurückzuführen (vgl. zum hohen Grad an Wahrscheinlichkeit E. 4 oben) bzw. die Voraussetzung der Vermeidbarkeit – anders als in der Einstellungsverfügung, S. 6, dargestellt – gegeben ist.