5.3.5.4. In seinem im Auftrag von Rechtsanwalt G._____ erstellten neurochirurgischen Gutachten vom 18. November 2019 (act. 144 ff.) führte Prof. Dr. med. F._____ aus, dass die Operation vom 22. Dezember 2015 am Beschwerdeführer operations-technisch betrachtet nicht korrekt durchgeführt worden sei. Nachdem die intraoperative Angiographie eine nicht komplette Aneurysma-Ausschaltung nach der Platzierung der beiden ersten Clips ergeben habe und eine Replatzierung derselben notwendig geworden sei, hätte vor der Clip-Replatzierung ein temporärer Clip auf den linken A1-Zu- fluss platziert werden müssen.