Es obliege dem Chirurgen zu entscheiden, ob er sich in einer gegebenen Situation unter Applikation eines temporären Clips sicher fühle (act. 89.47; Ergänzung zur Frage "Anders gefragt: Handelt es sich unter Berücksichtigung des medizinischen Kenntnisstands im Zeitpunkt der Operation um einen Kunstfehler, kein temporäres Clipping auf dem linken A1-Segment anzubringen, wenn der Operateur, der sonst bei dieser Operation das temporäre Clipping angewendet hat, in dieser spezifischen Situation entscheidet, unter den gegebenen Umständen auf ein erneutes temporäres Clipping zu verzichten?").