2.2. Der Beschwerdeführer macht mit Beschwerde im Wesentlichen geltend, dass das Strafverfahren einen groben Formfehler aufweise, da er seinen Strafantrag gegen den Beschuldigten und die D._____ AG gestellt habe. Im Strafverfahren sei nur gegen den Beschuldigten, nicht aber gegen die D._____ AG und dessen Geschäftsführer E._____ ermittelt worden.