3. Die Verfahrenskosten bestehen aus: a) der Gerichtsgebühr von Fr. 300.00 b) den übrigen Auslagen von Fr. 24.00 Total Fr. 324.00 Dem Beschuldigten werden die Gebühr sowie die Kosten gemäss lit. b) im Gesamtbetrag von Fr. 324.00 auferlegt. 4. Der Beschuldigte trägt seine Parteikosten selbst." 3. 3.1. Gegen diese ihm am 2. September 2024 zugestellte Verfügung erhob A._____ mit Eingabe vom 10. September 2024 fristgerecht Beschwerde und beantragte sinngemäss die Aufhebung der Verfügung.