1.5. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm hielt am Strafbefehl fest und überwies mit Verfügung vom 15. August 2024 die Akten dem Bezirksgericht Kulm zur Durchführung des Hauptverfahrens. 2. Mit Verfügung vom 28. August 2024 erkannte die Präsidentin des Bezirksgerichts Kulm: " 1. Es wird festgestellt, dass innert Frist von 10 Tagen keine Einsprache gegen den Strafbefehl vom 28. Mai 2024 erhoben wurde. -3- 2. Der Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 28. Mai 2024 (StA-Nr. ST.2024.2124) ist damit in Rechtskraft erwachsen.