Anfechtungs- Verfügung der Präsidentin des Bezirksgerichts Kulm vom 28. August 2024 gegenstand betreffend Nichteintreten auf die Einsprache / Rechtskraft des Strafbefehls in der Strafsache gegen A._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. 1.1. Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 28. Mai 2024 im Strafverfahren ST.2024.2124 wurde A._____ wegen Beschimpfung und Drohung zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à Fr. 160.00 sowie einer Busse von Fr. 900.00 verurteilt.