Personenwagen, wie der beschlagnahmte Audi RS3, sind aufgrund der leistungsstarken Motoren besonders geeignet für die Begehung von Geschwindigkeitsüberschreitungen. Die Beteuerung des Beschwerdeführers, wonach dieser "Ausrutscher" bei ihm genügend Eindruck hinterlassen habe, erscheint nicht glaubhaft. Der Beschwerdeführer befand sich gemäss eigenen Aussagen im Bewerbungsverfahren für die Polizeischule, wofür es u.a. einen unbescholtenen Leumund braucht, was dem Beschwerdeführer sicherlich bewusst war. Dass der Beschwerdeführer seine berufliche Zukunft wegen eines Temporauschs aufs Spiel setzte, zeigt auf, wie bedenkenlos er seine persönliche Vorliebe auslebt.