Nicht erlaubt ist hingegen, diese Faszination mit Geschwindigkeitsexzessen auszuleben. Von einem einmaligen "Ausrutscher" (Beschwerde S. 5) kann bei einer Ausserortsgeschwindigkeit von mehr als 150 km/h bei regem Verkehr (vgl. den Rapport der Kantonspolizei Aargau vom 17. September 2024 sowie die Videoaufnahme) wohl nicht ernsthaft die Rede sein.