Zu Gunsten des Beschwerdeführers ist zu berücksichtigen, dass er gerade auch in strassenverkehrsrechtlicher Hinsicht nicht vorbestraft ist. Allerdings ist er auch erst seit Juli 2021 im Besitz des Führerausweises, womit eine strassenverkehrsrechtliche Vorstrafenlosigkeit die Regel sein sollte. Im Jahr 2023 wurde gegen ihn offenbar eine Busse wegen eines unerlaubten "Tunings" seines früheren Fahrzeugs Fiat 500 Abarth ausgesprochen.