Mit Verfügung der Verfahrensleiterin der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts vom 24. September 2024 wurde der Beschwerdeführer darüber informiert, dass die von der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg mit Beschwerdeantwort eingereichten Akten ins Dossier ST.2024.3775 gelegt würden. Der Beschwerdeführer stellte kein Akteneinsichtsgesuch und liess sich auch sonst nicht vernehmen.