2.3. Mit Beschwerdeantwort bringt die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufen- burg vor, dass der Rapport der Kantonspolizei Aargau bis anhin ausstehend gewesen sei, nun aber inkl. aller Beilagen vorliege. Aus dem Rapport gehe klar hervor, dass der Beschwerdeführer am 23. August 2024 um ca. 19.00 Uhr im Ausserortsbereich die zulässige Höchstgeschwindigkeit um strafbare 71 km/h überschritten habe.