Er werde sich an das Fahrverbot halten, ansonsten er sich nur noch mehr schade. Er sei nicht vorbestraft und dieser einmalige Ausrutscher habe bei ihm genügend Eindruck hinterlassen, so dass er sich künftig an die Verkehrsregeln halten werde, wenn er wieder im Besitz des Führerausweises sei. Er habe sich mit der ihm vorgeworfenen Tat seine Zukunft bereits mächtig verbaut, sei er aktuell doch mitten im Bewerbungsverfahren zum angehenden Polizisten. Der Halter des Audi RS3 habe sich zudem verpflichtet, den Fahrzeugschlüssel sicher bei sich unter Verschluss zu halten und ihm nicht herauszugeben.