herbeigezogene Begründung sei verletzend, werde ihm (obwohl bisher unbescholten) damit doch eine hohe kriminelle Energie unterstellt. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg verkenne weiter, dass seine Mutter ebenfalls ein leistungsstarkes Fahrzeug besitze, zu welchem er grundsätzlich Zugang hätte, wenn er denn wollte. Ein weiteres Fahrzeug benutze seine jüngere Schwester.