Vorliegend sistierte die Staatsanwaltschaft die Strafuntersuchung im Verfahren STA.2023.6826 unbefristet. In der Beschwerdeantwort führt die Staatsanwaltschaft aus, das Verfahren sei zu sistieren und der Beschwerdeführer auszuschreiben, sodass er bei allfälliger Wiedereinreise in die Schweiz staatsanwaltschaftlich vernommen werden könne.