Weiter sei von der Möglichkeit einer Sistierung auf unbestimmte Zeit vor dem Hintergrund des Beschleunigungsgebots sowie der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Person zurückhaltend Gebrauch zu machen. Ebenso seien Sistierungen ohne reelle Aussicht, das Verfahren fortsetzen zu können, unzulässig (Beschwerde Rz. 11).