" 1. Die Strafuntersuchung wird sistiert. 2. Die Sistierung erfolgt unbefristet. 3. Die Kosten bleiben bei der Hauptsache." Diese Sistierungsverfügung wurde am 20. August 2024 von der Oberstaatsanwaltschaft genehmigt. 3. 3.1. Gegen die ihm am 26. August 2024 zugestellte Sistierungsverfügung erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 5. September 2024 (Postaufgabe) bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts Beschwerde mit folgenden Anträgen: " 1. Die Verfügung der Staatsanwaltschaft Baden vom 19. August 2024 sei aufzuheben und die Staatsanwaltschaft sei anzuweisen, die Strafuntersuchung einzustellen.