Anfechtungs- Sistierungsverfügung der Staatsanwaltschaft Baden vom 19. August 2024 gegenstand in der Strafsache gegen A._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. Die Staatsanwaltschaft Baden verurteilte den Beschwerdeführer mit Strafbefehl vom 20. Oktober 2023 wegen rechtswidriger Einreise in die Schweiz, rechtswidrigen Aufenthalts in der Schweiz und Fälschung von Ausweisen zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von drei Monaten. Der Beschwerdeführer erhob gegen diesen Strafbefehl Einsprache. 2. Am 19. August 2024 verfügte die Staatsanwaltschaft Baden gestützt auf Art. 314 i.V.m. Art. 319 ff. StPO: