3.3. 3.3.1. Gemäss ärztlicher Todesbescheinigung vom 17. Juni 2024 handelte es sich um einen unklaren Tod bei der Verstorbenen und es erfolgte entsprechend eine Meldung an Polizei und Staatsanwaltschaft. Am Ereignisort erfolgte durch die Rechtsmedizinerin eine Legalinspektion. Die Todesursache und damit die Todesart konnte nicht abschliessend angegeben werden. In der Zusammenschau aus angetroffener Fundsituation, Untersuchungsbefunden und Angaben zur Vorgeschichte sprach nichts gegen die Annahme, dass der Tod auf natürliche Weise eingetreten sei (vgl. Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin [IRM] der Kantonsspital Aarau AG vom 26. Juni 2024, S. 2;