3.1.3. In ihrer Beschwerdeantwort machte die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm geltend, dass nach der Legalinspektion und den Angaben des Wohnpartners der Verstorbenen vor Ort keine Hinweise auf eine Straftat bestanden hätten, welche weitere Untersuchungen notwendig machten. Nach Angaben des Wohnpartners seien vier fürsorgerische Aufenthalte in der Psychiatrie, letztmals im Januar 2024, dokumentiert. Verschriebene Medikamente habe die Verstorbene nach eigenen Angaben nicht eingenommen. Verschreibungspflichtige Medikamente seien keine gefunden worden.