_ entlassen worden. So sei denkbar, dass die Verstorbene einen septischen Schock infolge eines Infekts, möglicherweise aufgrund einer fahrlässig nicht erkannten Diagnose während des letzten Spitalaufenthalts, erlitten habe. Ausserdem könnte eine Vergiftung oder eine Medikamentenintoxikation in Betracht gezogen werden. Auch ein Suizid durch Überdosierung könne nicht ausgeschlossen werden. Die Beweislage sei unzureichend (gewesen) und es lägen insgesamt Zweifel an der Feststellung einer natürlichen Todesursache vor, weshalb alle sinnvollen und noch möglichen Beweismassnahmen zu ergreifen seien.