Gegebenenfalls sei ein ärztliches Gutachten über die noch möglichen Erhebungen zu erstellen. Auch die ärztlichen Spitaleintritts- sowie Austrittsberichte hätten eingeholt und Rückfragen bei den behandelnden Klinikärzten sowie bei ihm und der Mutter der Verstorbenen erfolgen müssen. Möglicherweise sei seine stationär behandelte Ehefrau von den zuständigen Ärzten in der Klinik nur wenige Tage vor ihrem plötzlichen Tod in somatisch kritischem Zustand in fahrlässiger Weise und ohne möglicherweise notwendige somatische Abklärungen und medikamentöse Intervention aus der psychiatrischen Klinik in Q._____ entlassen worden.