b StPO erworben. Demgemäss ist die Legitimation des Beschwerdeführers zur Ergreifung der Beschwerde gegen die angefochtene Einstellungsverfügung zu bejahen. -5- 1.2. Die übrigen Eintretensvoraussetzungen sind erfüllt und geben zu keinen Bemerkungen Anlass, so dass zusammenfassend auf die Beschwerde einzutreten ist.