4.5. Dass die Kurzeinschätzung der Ärzte der PDAG, wonach keine akute Fremdgefährdung auszumachen sei, nicht genügt, um Ausführungsgefahr ohne Weiteres zu verneinen, bedeutet umgekehrt aber auch nicht, dass sie bei der Ausführungsgefahr a priori gänzlich unbeachtlich ist. Vielmehr ist die Kurzeinschätzung ein bei der Beurteilung der Ausführungsgefahr angemessen mitzuberücksichtigendes Kriterium.