SSED 17ter.0] der Konkordatskonferenz des Strafvollzugskonkordats der Nordwest- und Innerschweizer Kantone betreffend die Hafterstehungsfähigkeit vom 25. November 2016, abrufbar unter < https://www.konkordate.ch/konkordatliche- erlasse-ssed >), setzt der Ausschluss der Hafterstehungsfähigkeit (ähnlich wie eine fürsorgerische Unterbringung) einen besonderen Schwächezustand der betroffenen Person voraus, weshalb sich oft ähnliche Fragen wie bei einer eigentlichen Selbstgefährdung stellen. Weil dies auch vorliegend so ist, wird in diesem Entscheid der Begriff der Selbstgefährdung in diesem erweiterten Sinne verwendet.