Wie es zu dieser Einschätzung gekommen sei, die von derjenigen der Fachärzte der PDAG diametral abweiche, bleibe unklar und unbegründet. Die mangelhafte Begründung bzw. Auseinandersetzung mit seiner Stellungnahme vom 31. August 2024 stelle eine Gehörsverletzung dar. Die Behauptungen des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau, dass Fremdverletzungshandlungen wahrscheinlich und lebensgefährliche Verletzungs- oder Tötungshandlungen zumindest denkbar seien, genügten -7-