Das Verhalten und die Entwicklung des Beschwerdeführers riefen Besorgnis hervor, liessen Fremdverletzungshandlungen des Beschwerdeführers wahrscheinlich und lebensgefährliche Körperverletzungs- oder Tötungshandlungen zumindest denkbar erscheinen. Um diesbezüglich Klarheit zu schaffen, müssten medizinische Unterlagen eingeholt und die den Be- -5- schwerdeführer bisher behandelnden Ärzte um Auskunft ersucht werden. Erst danach könne über allfällige Massnahmen oder die Einholung eines psychiatrischen Gutachtens entschieden werden. Bis dahin sei Ausführungsgefahr zu bejahen.